In unserer Praxis bitten wir um Einhaltung des Hygieneabstandes von mindestens 1,5 m zu anderen Personen. Bei „Stau“ an der Anmeldung warten Sie bitte außerhalb der Praxis. Weiterhin beachten Sie bitte die FFP2 Maskenpflicht in unseren Praxisräumen. Sollten Sie eine sog. Maskenbefreiung haben, kontaktieren Sie uns bitte vorab telefonisch!
Ebenso möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir Begleitpersonen nicht gestatten können – mit Ausnahme eines Elternteils bei minderjährigen Kindern, oder bei stark eingeschränkten Patienten. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.