Hörgeräteversorgung und Hörgeräteverordnung

Schlechtes Hören ist nicht nur unangenehm, vielfach erschwert es auch die Teilnahme am täglichen Leben. Eine Hörschwäche bei Kindern ist ein großes ein Problem, da es die altersgerechte Entwicklung, vor allem die Sprachbildung einschränken kann. Durch moderne Technik können wir Hörschwächen in unserer HNO Praxis in Lilienthal untersuchen und ggf. eine Hörgeräteverordnung veranlassen. Durch Zusammenarbeit mit lokalen Partnern in Lilienthal und „umzu“ können wir Sie bei der anschließenden Hörgeräteversorgung unterstützen.

Wie bitte? Können Sie das bitte wiederholen?

Sie verstehen andere Personen nicht mehr oder schlechter als früher? Gerade in größerer Gesellschaft können Sie den Gesprächen nicht mehr folgen? Sie verpassen Telefonanrufe, weil Sie das Klingeln nicht mehr so gut hören können oder Sie verpassen sogar wichtige Signale im Straßenverkehr?

Wir können mit unserer modernen Audiometrie (verschiedene computergestützte Hörtests) einen vorliegenden Hörschaden diagnostizieren. Schwerhörigkeit sollte rechtzeitig mit Hörgeräten versorgt werden, andernfalls wird dies im Verlauf immer schwieriger. Mit der Zeit verliert der Hörnerv durch fehlende Anregung immer mehr seine Funktion – ganz zu vergleichen mit einem Muskel, der nicht trainiert wird . Mit zunehmender Dauer einer Schwerhörigkeit wird es aber oftmals auch immer schwerer, mit störenden Umgebungsgeräuschen umgehen zu können.

Durch Schwerhörigkeit werden oftmals Gesprächssituationen gemieden und Betroffene ziehen sich zurück, weil ihnen das Nachfragen unangenehm ist. Leider beschleunigt das durch fehlende Teilhabe oftmals auch den geistigen Abbau im Alter.

Hörtest, Audiometrie und Hörscreening

Sollte bei Ihnen eine fortgeschrittene Hörstörung vorliegen, können wir Ihnen Hörgeräte verordnen. Ein Hörgerät muss zu Ihnen und Ihrem Lebensstil passen und sich auch dem Ohr anpassen.

Hörgeräteversorgung

Im ersten Schritt machen wir eine umfassende Tonschwellenaudiometrie, ein Hörtest zur Kontrolle der Hörleistung. Je nach Befund erfolgt dann ein zweiter, für die Hörgeräteversorgung notwendiger Sprach-Hörtest. In der Sprachaudiometrie erfolgt die Prüfung des Zahlen- und Einsilberverstehens. Anhand diser Ergebnisse kann dann – je nach individueller Hörleistung – ein Hörgerät verordnet werden.

Ein Hörgerät ist etwas sehr Individuelles. Die Anpassung des Geräts (Beratung und Auswahl) erfolgt über einen Hörgeräteakustiker möglichst in Wohnortnähe. Nach einer Testphase, dem Ausprobieren von mehreren Hörgerätemodellen im „normalen Leben“ und der individuellen Anpassung der Hörgeräte bei Ihrem Hörgeräteakustiker, erfolgt die Wiedervorstellung in unserer Praxis zur Kontroll-Untersuchung. Eine vorherige Terminabsprache ist hier unbedingt erforderlich, damit wir genug Zeit für Sie einplanen können.

Wir können uns von der individuellen Anpassung des Hörgerätes durch den Akustiker, sowie auch von Ihrer Handhabung – was den täglichen Gebrauch der Hörgeräte und das Einsetzen der Geräte angeht – überzeugen. Die Zweckmäßigkeit der Versorgung wird anschließend fachärztlich durch uns überprüft und bescheinigt.