Individuelle Gesundheitsleistungen

Einige Therapien sind nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen und müssen vom Patienten individuell übernommen werden. Dennoch sind einige Leistungen unter Umständen durchaus sinnvoll.

Ein Beispiel hierfür ist sind z.B.

Hörsturz und Tinnitus

Hörsturz und Tinnitus

Die ambulante Infusions-Therapie war nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde bis 2009 eine Kassenleistung. Die Therapie akuter Innenohrerkrankungen (Hörsturz / Knalltrauma) mit oder ohne Tinnitus sind heute eine iGeL – Leistung.

Wir beraten Sie gerne zu einer möglichen Infusions-Therapie in unserer Praxis..

Wir beraten und informieren Sie gerne zu individuellen Gesundheitsleistungen (iGeL) die nach dem aktuellem Stand der Wissenschaft empfohlen und individuell für Sie ggf. sinnvoll sein können. Sie als Patient entscheiden aber ganz selbständig, in wieweit eine Leistung für Sie in Frage kommt.